Die Überprüfung und Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ist offizielle Position der Augsburger Grünen (Pressemitteilung des Vorstands vom 22.03.2016) und sollte in unser Kommunalwahlprogramm aufgenommen werden. https://gruene-augsburg.de/themen2/mobilitaet/single-mobilitaet/article/gruene_begruessen_die_mitnahmen_von_fahrraedern_in_tram_und_bussen_und_fordern_weitere_massnahmen/
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010 dürfen Radfahrer*innen nur dort zur Benutzung der Radwege gezwungen werden, wo das Fahren auf der Straße eine „konkrete Gefahr“ bedeutet. Vielmehr sollen Radfahrer überall dort, wo es möglich ist, auf der Straße im fließenden Verkehr mitfahren dürfen. Denn laut Unfallstatistik und Aussagen vieler Experten fahren Radfahrer auf der Straße häufig am sichersten, weil sie dort vom Kraftfahrzeugverkehr besser gesehen werden und es daher deutlich seltener zu Konflikten mit abbiegenden Fahrzeugen kommt.
Damit ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen werden kann, muss dieser nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gewisse Mindestkriterien erfüllen. Diese Kriterien spiegeln die Erkenntnis wider, dass nicht jeder Radweg sicher für Radfahrer zu befahren ist. Die Kriterien sind u.a. mindestens 1,50 m Breite, eindeutige, sichere und stetige Führung, einwandfreie Oberflächenbeschaffenheit, Sicherheitsabstand zu parkenden Autos und anderen Hindernissen. Diese Kriterien sind für die Augsburger Radwege in den meisten Fällen nicht gegeben.
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